Ich glaube hier greife ich ein heikles Thema an! Es geht hier um Alten und Neuen Bund. Im Christentum bedeutet dies Altes und Neues Testament. Es wird sich am Schluss herausstellen, daß der
Ausdruck bzw. die Worte "Bund" und "Testament" nicht das Gleiche aussagen und der alte Bund / Vertrag weiterhin gilt!
In diesem Bereich hat Martin Luther und Kirche einiges verdreht und kaputt gemacht und damit das Christentum getäuscht und diese einer falsche Lehre aufgesessen bis jetzt sind!
Ein Testament bedeutet folgendes:
Testamẹnt, das; -(e)s, -e 〈lat.〉
1. von einem Erblasser getroffene und von ihm frei widerrufbare Verfügung für den Fall seines Todes, letztwillige Verfügung, Letzter Wille: ein, sein T. machen; ein T. aufsetzen, Jur.
eröffnen⌉, anfechten; ein notarielles, privates T.; jmdn. im T. bedenken; salopp wenn das eintrifft, dann kannst du dein T. machen (dann wird es dir schlecht ergehen)
2. Rel. das Alte T. (die in die Bibel aufgenommenen heiligen Schriften der Juden); das Neue T. (der die christlichen heiligen Schriften enthaltende Teil der Bibel)
zu 1. Nottestament
und hat mit Tod zu tun! Jemand, dem ein Testament vererbt wurde, der kann dies anfechten, ablehnen und verändern! Ein Testament ist ein Erbe, ein Geschenk. Meist weiß der Erber nicht, daß dieser
in einem Testament bedacht wurde und bekommt dies erst nach dem Tode des Erblassers mitgeteilt! Hat also nichts mit einem Bund zu tun. Einen Bund zu schließen gehören immer "zwei" dazu und ist
ein Geben und Nehmen! Ein Testament kann auch negativ an den Erben ausfallen, wenn dieser z.B. von dem Erblasser "Schulden" erbt ist der Erber nicht verpflichtet das Testament anzunehmen!
Ein Bund / Vertrag bedeutet folgendes:
1) Bund, Bündnis, zu verpfänden
a) zwischen Männern
1) Vertrag, Bündnis, Liga (Mann zu Mann)
2) Verfassung Verordnung (Monarchen die Fächer)
3) Vereinbarung, Versprechen (von Mann zu Mann)
4) Alliance (der Freundschaft)
5) Alliance (der Ehe)
b) zwischen Gott und Mensch
1) Allianz (der Freundschaft)
2) Bund (göttliche Ordnung mit Zeichen oder Pfänder)
2) (Phrasen)
a) Bund machen
b) Bund halten
c) Verstoß gegen Bund
Vermerk: es gibt nicht nur Verträge/Bünde von Mann zu Mann, sondern auch von Frau zu Frau und Frau zu Mann!
Bund1,
der; -(e)s, Bünde
1. feste Verbindung mit einer gleichgesinnten Person: der B. der Ehe, Freundschaft; einen festen, dauerhaften B. schließen; geh. mit jmdm. den B. fürs Leben schließen; den B. der Ehe eingehen (jmdn. heiraten); den B. mit einem Kuß, Schwur besiegeln; sich die Hand zum Bunde reichen⌉; mit
jmdm. im Bunde sein, stehen mit jmdm. verbündet sein: der ist. steht mit dem Teufel im Bunde; Ich sei, gewährt mir die Bitte, / In eurem Bunde
der Dritte Schiller Bürgschaft; Doch mit des Geschickes Mächten / Ist
kein ew'ger Bund zu flechten Schiller Glocke; Rel. der Alte,
der Neue B. (das Alte, Neue Testament)
2. organisierter Zusammenschluß
a) einer Vielzahl gleichgesinnter Personen, Organisation: einen B. gründen; einem B. beitreten; er wurde zum
Ehrenmitglied des Bundes ernannt: langweilig waren die Herren, die in den Vereinen und Bünden ein kameradschaftliches Getue zur Schau trugen Seghers 6,182 (Die Toten); hist. der B.der Gerechten (Vorläufer des Bundes der Kommunisten);der B. der
Kommunisten (1847 gegründeter revolutionärer Bund des Proletariats)
b) mehrerer Länder, Föderation: der B. zweier Staaten; hist. der B. der Hanse; der Deutsche B.
(von 1815 bis 1871 bestehender Bund der deutschen Fürstentümer, dessen höchstes Organ der Bundestag in Frankfurt war); Neubedeut. BRD B. und Länder (Gesamtstaat und Bundesländer)
zu 2 a bündisch:
/Adj./ ....bund zu 1 Bruder-, Ehe-, Freundschafts-, Hain-, Herzens-, Lebens-, Liebes-,
Treubund zu 2 a Ärzte-, Bauern-, Frontkämpfer-, Geheim-, Gewerkschafts-, Kampf-, Kultur-, Luftschutz-, Mieterschutz-, Reichs-,
Sänger-, Sport-, Studentenbund; Geheimbündelei; Geheim-, Schutzbündler zu 2 b Drei-, Fürsten-, Staaten-, Städte-, Völker-,
Weltbund
Wenn man richtig liest, sind Bund und Testament zwei verschiedene Bereiche! Ein Bund ist ein Vertrag und wird immer zwischen 2 "Parteiungen" (Mensch oder Gruppe) mit beidseitigem
Einverständnis und Zusage geschlossen, man willigt im Einverständnis ein und unterzeichnet / beschließt gegenseitig einen Vertrag! Der Eine bietet an und der Andere nimmt an bzw. stimmt
zu!
Warum und wie wird ein Vertrag unterschrieben bzw. ein Bund geschlossen?
Beispiel:
Arbeitsvertrag: Kennen wir ja alle, einen Arbeitsvertrag! Bevor man den unterschreibt, liest man ihn genau durch, redet mit dem Anbieter - dem Unternehmer, stellt Fragen etc.
Wenn alles klar und geregelt ist, wird der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben! Diesen Vertrag kann nur der Anbieter - der Unternehmer - änderen, einen neuen Arbeitsvertrag / Bund machen. In
so einem Arbeitsvertrag / Bund sind alle Regeln, Gesetze, Gebote und Verbote aufgeführt und an die man sich zu halten hat! Hält man sich nicht daran, kommt eine und zwei Abmahnungen, hält man
weiterhin sich nicht daran, fliegt man raus. Der Arbeitsvertrag / Bund wird gekündigt, dem Arbeitnehmer entzogen und dieser muss gehen! Hat auch kaum Chance wieder in das Unternehmen zu
kommen!
Weitere Beispiele:
Ein Mietvertrag kann mit einer Organisation oder auch nur mit einer Person, dem Vermieter geschlossen werden. Auch hier haben wir uns an Gebote / Verbote und Regeln etc. zu
halten und wenn man sich nicht an die Regeln hält, fliegt man raus! Einen Ehevertrag - Bund kann gemacht werden. Ist aber kein Muss. Wenn sich einer der Ehepartner nicht an die
Regeln hält, kann die Ehe - Der Vertrag / Bund aufgelöst werden. Es gibt viele Verträge und Bündnisse die man schliessen kann. Es gibt auch Verträge oder Bündnisse zwischen zwei privaten
Personen! Sowie auch Verträge und Bündnisse ohne Unterschrift erfolgen können!
Weiteres Bespiel:
Freundschaft: Du hast einen guten Freund und ihr versteht euch sehr gut. Man schliesst einen Bund untereinander in dem man sich die Hände reicht und sagt, ich stimme zu und halte
mich daran. Dieser Bund kann ebenfalls gebrochen werden.
Warum bricht man einen Bund, einen Vertrag und wer kann diesen Vertrag auflösen? Beide Seiten!
Auflösung vom Arbeitgeber: Er löst den Vertrag mit dir, weil du nicht die Leistung bringst, die du versprochen hast, weil du dich nicht an die Regeln (Gebote und Verbote) hälst,
weil du unangenehm auffällst usw. weil der Arbeitgeber dich nicht mehr bezahlen kann oder ganz schlimm, weil das Unternehmen pleite ist.
Auflösung vom Arbeitnehmer: Du löst den Vertrag mit dem Unternehmen, weil du dich nicht mehr wohl fühlst, weil du was Besseres gefunden hast, weil du mit den Regeln nicht mehr
klar kommst, weil du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst!
Es kommt vor, daß von einer Seite die Auflösung nicht angenommen wird und evnt. vor Gericht landet, wenn man sich nicht untereinander einigen kann, oder eine Auflösung rechtswidrig ist.
Es wird hier nur der unterschriebene Vertrag / Bund von beiden Seiten, sei es von Organisation/ Unternehmen zwischen zwei Personen oder nur im privaten Bereich unter zwei Personen (Freunde)
aufgelöst - nicht die Gebote / Verbote und Regeln des bzw. das Unternehmen selbst (warum ich dies so erwähne, werden wir noch erkennen)!
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